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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2015 - L 20 AS 2197/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,83488
LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2015 - L 20 AS 2197/15 B ER (https://dejure.org/2015,83488)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.10.2015 - L 20 AS 2197/15 B ER (https://dejure.org/2015,83488)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2015 - L 20 AS 2197/15 B ER (https://dejure.org/2015,83488)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2015 - L 20 AS 2197/15
    Eine unionsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft, auf die es im Rahmen der Rechte nach § 2 FreizügG/EU ankommt, ist nämlich bereits dann anzunehmen, wenn unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses eine Pflichtversicherung in einem besonderen System der sozialen Sicherung besteht (EuGH v. 12.05.1998 - C-85/96 - juris, Rn. 36; Epe, a.a.O., Rn. 120).

    War schon als "Arbeitnehmer" im Sinne der VO 1408/71 auch derjenige anzusehen, der auch nur gegen ein einziges Risiko bei einem der in Art. 1 Buchst. a VO 1408/71 genannten Systeme der sozialen Sicherheit unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses pflichtversichert war (EuGH v. 12.05.1998 - C-85/96 - juris, Rn. 36) und war somit die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der VO 1408/71 "sozialrechtlicher Natur" (Havekate/Huster, Europäisches Sozialrecht, Teil 2, Rn. 110), so gilt dies für die "Beschäftigteneigenschaft" im Sinne der VO 883/2004 ebenfalls.

  • EuGH, 01.10.2009 - C-3/08

    Leyman - Vorabentscheidungsersuchen - Systeme der sozialen Sicherheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2015 - L 20 AS 2197/15
    Der EuGH betont vielmehr, dass es dem Gemeinschaftsrecht zuwider laufe, wenn Beitragsleistungen zu einem System der sozialen Sicherheit erbracht wurden, denen kein Anspruch auf Gegenleistung aus dem System, für das die Beiträge geleistet worden sind, gegenüber steht (EuGH v. 01.10.2009 - C-3/08 - juris, Rn. 45 m.w.N.; zum "Abschöpfungsprinzip" vgl. auch Vießmann, ZESAR 2015, S. 199 (200 f.).
  • EuGH, 31.05.1979 - 182/78

    Pierik

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2015 - L 20 AS 2197/15
    In einem nationalen System der sozialen Sicherheit, welches - wie das der Arbeitslosenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland - bei der Bestimmung des Versichertenkreises an abhängig Beschäftigte anknüpft, sind Beschäftigte im Sinne der VO 883/2004 diejenigen, die von einem solchen System als Pflichtversicherte erfasst sind, unabhängig davon, ob sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Eichendorfer, a.a.O., Rn. 8; EuGH v. 31.05.1979 - 182/78 - juris).
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